Kunststoffbeutel für Einzelakku

5,95 €*

Produktnummer: CH11233
Kurz-Details:

Maße: Beutel 400 x 500 x 1,5, für Einzelakkus in Sammelbehältern

Zubehör für Kunststoff-Sammelbehälter

Kunststoffbeutel für Einzelakku

Maße: Beutel 400 x 500 x 1,5 für Einzelakkus

Zubehör | Accessory Items

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Kunststoffsammelbehälter in S und L
Optimales Lager- und Transportsystem Kunststoffsammelbehälter S und L, Cemo 11202, 11203 UN-zugelassenes Lager- und Transportsystem für feste Gefahrgüter (eingestuft in Verpackungsgruppe II und III) stoßunempfindlicher PE-Kunststoff hoher Dichte (PEHD) stapelbar und transportsicher ideal zum Sammeln von Lithium-Batterien für Recycling und Entsorgung aus Brandschutzgründen nur in Verbindung mit geeignetem Puffermaterial (z.B. Vermiculite oder Blähglasgranulat) verwenden für ADR-konformen Transport sind Verpackungsanweisungen zu beachten (z.B. P909) Lieferung mit Deckel und Spanngurt Ausführung Sammelbehälter S: Außenmaße 120 x 80 x 40 cm Innenmaße 111,5 x 71,5 x 24,5 cm Füllgewicht ca. 300 kg Auffangvolumen 195 Liter Ausführung Sammelbehälter L: Außenmaße 120 x 100 x 76 cm Innenmaße 112 x 92 x 60 cm Füllgewicht ca. 400 kg Auffangvolumen 610 Liter

340,34 €* 386,75 €* (12% gespart)
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Akku-Stahlsammelbehälter
Ideal zur sicheren Verwahrung von defekten Akkus für eBikes, PowerTools, Gartengeräte uvm. Akku-Stahlsammelbehälter, Cemo 11201 Der robuste und feuerverzinkte Stahlbehälter mit 120 Liter Fassungsvermögen und stabilen Verschluss-Schnallen ist ideal als Lagerbehälter für beschädigte Akkus bis zur Entsorgung. Die umlaufende Gummidichtung schützt den Inhalt vor eindringender Nässe. Der Deckel lässt sich leicht öffenen und dabei einstufig arretieren. Das Handling des Stahlsammelbehälter wird durch Unterfahrbarkeit (z.B. mit Stapler) und Kranbarkeit erleichtert. Die Behälter sind staplebar und sollten mit Puffermaterial wie Vermiculite oder Blähglasgranulat verwendet werden. UN-Zulassung für gefährliche Güter der Verpackungsgruppen I, II oder II für Transport gelten besondere ADR-Bestimmungn (siehe Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen), darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden zur Verwendung mit Vermiculite oder Blähglasgranulat als Puffermaterial, als Zubehör verfügbar als Lagerbehälter von beschädigten Akkus für die Entsorgung Fassungsvermögen 120 Liter Abmessungen 71,5 x 71,5 x 58 cm Abmessungen innen 58 x 58 x 39 cm Gewicht 54 kg Besonderheit beim Transport von Lithium-Batterien beachten – diese gelten als Gefahrgut Lithium-Batterien gelten im Transportrecht als Gefahrgut. Eine UN-Zulassung des Behälters alleine rechtfertigt noch nicht alle Anforderungen, um den ADR-konformen Transport von Lithium-Batterien für alle Fälle durchzuführen. Wir empfehlen daher unseren Kunden, sich die entsprechende Fachkunde auf dem Gebiet anzueignen und die zuständigen Mitarbeiter umfangreich zu schulen, damit die Behälter vorschriftsmäßig eingesetzt werden. Dazu zählt die entsprechende Kenntnis zu den offiziellen Verpackungsanweisungen, der Kennzeichnung gemäß ADR und den bewussten Umgang mit z.B. beschädigten Lithium-Batterien.

1.204,28 €* 1.368,50 €* (12% gespart)
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Akku-Sicherheitstonne
Ideal zur sicheren Verwahrung von defekten Akkus für eBikes, PowerTools, Gartengeräte uvm. Akku-Sicherheitstonne, Cemo 11200 Ein 60 Liter Spannringdeckelfass mit speziellem Ventil zur Druckentlastung im Schadensfall funktioniert nach dem Prinzip des Dampfdrucktopfes. UN-Zulassung für gefährliche Güter der Verpackungsgruppen I, II oder II zugelassen zum Transport von Lithium-Batterien (UN 3480 und UN 3090 von 0,5 bis 5 kg) für Transport gelten besondere ADR-Bestimmungn (siehe Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen) Bitte beiliegende Verpackungsanweisungen beachten ! zur Verwendung mit Vermiculite als Puffermaterial, als Zubehör verfügbar inklusive halbe Befüllung mit Vermiculite und Kunststoffbeutel bis 60 kg zulässiges Gesamtgewicht ideal als Lagertonne von beschädigten Akkus für die Entsorgung Fassungsvermögen 60 Liter Abmessungen ø 38 x 66 cm Gewicht 4,9 kg   Besonderheit beim Transport von Lithium-Batterien beachten – diese gelten als Gefahrgut Lithium-Batterien gelten im Transportrecht als Gefahrgut. Eine UN-Zulassung des Behälters alleine rechtfertigt noch nicht alle Anforderungen, um den ADR-konformen Transport von Lithium-Batterien für alle Fälle durchzuführen. Wir empfehlen daher unseren Kunden, sich die entsprechende Fachkunde auf dem Gebiet anzueignen und die zuständigen Mitarbeiter umfangreich zu schulen, damit die Behälter vorschriftsmäßig eingesetzt werden. Dazu zählt die entsprechende Kenntnis zu den offiziellen Verpackungsanweisungen, der Kennzeichnung gemäß ADR und den bewussten Umgang mit z.B. beschädigten Lithium-Batterien.

282,74 €* 321,30 €* (12% gespart)

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